Bei ihrem 73. Landesparteitag am vergangenen Wochenende in Weingarten sprach sich die CDU Baden-Württemberg gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden aus. Sie forderte den Gesetzgeber auf, die bestehende Entscheidungslösung beizubehalten.
Der Beschluss folgte einem Antrag des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Baden-Württemberg. "Wir freuen uns, dass unsere Anliegen und unser Einsatz für eine christlich-werteorientierte Politik beim Landesparteitag unserer Partei Gehör und Annahme gefunden haben", so der EAK-Landesvorsitzende David Müller.
Außerdem wurde ein Antrag des Landes-EAK angenommen, bei der Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung das Erziehungsrecht der Eltern nicht auszuhöhlen.