Verbot der Sterbehilfe ist ein gutes Signal zum Schutz der Menschenwürde am Ende des Lebens
Anlässlich der heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestages über die sogenannte Sterbehilfe erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:
"Es ist sehr zu begrüßen, dass der Deutsche Bundestag sich heute mehrheitlich für ein Verbot der organisierten und gewerbsmäßigen Sterbehilfe ausgesprochen hat. Den Sterbehilfevereinen, die seit vielen Jahren in unverantwortlicher Weise mit der Situation der leidenden Menschen umgehen, ist jetzt zum Glück das Handwerk gelegt.
Die heutige Entscheidung ist zugleich auch ein wichtiges Signal zum Schutze der Menschenwürde am Ende des Lebens: Denn es geht um unsere Verantwortung für das Leben und nicht um den schnellen Weg aus dem Leben. Schwerstleidende Menschen wollen in aller Regel überhaupt nicht selbst ihrem Leben ein Ende setzen, sondern vielmehr das Leiden und die letzte Lebensstrecke auf ein erträgliches Maß gelindert wissen. Deshalb brauchen sie nicht Angebote des assistierten Suizides, sondern die beste palliativmedizinische und hospizliche Versorgung sowie intensive Fürsorge und persönliche Betreuung.
Auf dem Gesetzeswege können niemals alle Ausnahmesituationen persönlichen, individuellen Sterbens geregelt werden. Auch diesbezüglich hat der Gesetzgeber heute weise geurteilt, da er auf der einen Seite eine klare ethische Grenze setzt, zum anderen aber einmalige Gewissensentscheidungen und Grenzsituationen nicht noch zusätzlich mit dem Strafrecht belastet."
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