Mitglied ist laut Satzung des EAK (Absatz 2) jedes evangelische Mitglied der CDU und der CSU. Das aktive und passive Wahlrecht im Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU auf allen Organisationsstufen besitzt nur, wer Mitglied der CDU oder der CSU und evangelisch ist.
Darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit der Mitarbeit beim EAK. Wir freuen uns über die Unterstützung eines jeden, der sich mit den Zielen und Grundsätzen des EAK identifiziert.
Wenn Sie nicht Mitglied laut Satzung sind, sich aber dennoch aktiv an der Arbeit des EAK beteiligen möchten, nehmen Sie gern Kontakt zu Ihrem Kreisverband auf.
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